BRENNHOLZVERGABE! Frist läuft ab!
Noch läuft die Brennholzvergabe für dieses Jahr!
Frist: 17.3.2023 Abgabe bei der Ortsbürgermeisterin: schriftlich in den Briefkasten / per mail an: ob@wahlenau.de
Achtung: Wer nicht jetzt bestellt, wird bei der Vergabe später leer ausgehen!
Zur Erinnerung:Hier ist die nochmal entsprechende Ankündigung im Mitteilungsblättchen, aus der die aktuellen Preise zu ersehen sind.
Brennholzkunden aus der Gemeinde Wahlenau werden gebeten, ihren ungefähren Mengenbedarf bis zum 17.3. bei der Ortsbürgermeisterin anzumelden. Die Preise für Buche, Ahorn, Kirsche und Eiche werden auf 40 € je Raummeter angehoben (dies entspricht etwa 57 € je Festmeter). Der Preise für Birke beträgt 35 € je Raummeter (entspricht 50 € je Festmeter) und für Weichholz (Nadelholz, Weide, Erle) 25 € je Raummeter (entspricht etwa 36 € je Festmeter). Fertiges Schichtholz (1m lang, gespalten und gesetzt) kostet 75 € je Raummeter. Die Vergabe erfolgt dann wie immer nach Ankündigung in den VG-Nachrichten im Laufe des Sommers. Eine verbindliche Zusage bezüglich der gewünschten Menge oder einer bestimmten Holzart kann nicht gegeben werden. Die Höchstmenge je Haushalt wird auf 15 Raummeter begrenzt – darüber hinaus nur nach Verfügbarkeit und zu einem Preisaufschlag von 5 € je Raummeter. Überwiegend handelt es sich im Jahr 2023 um die Baumart Buche und Kirsche.
Fischer, Revierförster
Und hier ist die dazu gehörige Beschlussfassung im Rat vom 13.12.2023:
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Brennholz an private Brennholzselbstwerber ab 2022/2023
Der Ortsgemeinderat beschließt, die anstehende Durchforstung von Forstarbeitern vornehmen zu
lassen und die Brennholzpreise wie folgt festzulegen:
Eiche, Buche, sonst. Hartholz: 45 €/rm, für Ortsansässige sind die ersten 15 rm je 5 Euro billiger.
Birke: 40 €/rm, für Ortsansässige sind die ersten 15 rm je 5 Euro billiger.
Nadelholz und Laub-Weichholz (Erle, Pappel, Weide): 30 €/rm, für Ortsansässige sind die ersten 15
rm je 5 Euro billiger.
Mischpolter : Preis anteilig der enthaltenen Baumarten.
Die vorgenannten Preise gelten für durchschnittliche Verhältnisse, wobei die Revierleitung, je nach
Bewertung unterschiedlicher Verhältnisse, hiervon abweichen kann.
x die Abgabe von Brennholz erfolgt zunächst ausschließlich an Haushalte der
Ortsgemeinde
x die Abgabemenge ist unbegrenzt und preislich gestaffelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.